Aufgaben und Ziele der Waldgenossenschaft
- Das Gemeinschaftsvermögen der Waldgenossenschaft ist zum Nutzen der Anteilsberechtigten und des öffentlichen Wohls nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften und pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. Der Wald soll in seinem Bestand erhalten bleiben. (aus § 21 Gemeinschaftswaldgesetz).
- Die Waldgenossenschaft ist sich ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie seines volkswirtschaftlichen Nutzens bewusst.
- Der Wald ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften. Der Waldboden und seine Fruchtbarkeit sind zu erhalten.
- Die Ertragskraft des Waldes ist zu erhalten und die Nachhaltigkeit der Holznutzung zu wahren.
- Der Wald ist vor Schäden zu bewahren.
- Die Walderzeugnisse sind nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwerten.
Daten und Fakten der Waldgenossenschaft Deuz
- Gesamtfläche 302 Hektar = 3.020.000 qm = 3,02 qkm
- Gesamtlänge der Grenze = 21,7 km
- Anzahl der Nachbarn = 175
- Gesamtvorrat aller Bäume = 33270 m3
- Jährlicher Zuwachs = 1960 m3
- Jährlicher Einschlag = 1220 m3
- Jahresdurchschnittstemperatur = 7,5°C
- Dauer der Vegetationszeit (Temp. ^ 10°C) = 140 Tage
- Niederschlagsmenge = 1000 mm (2007 war es etwas mehr)
- Niederschlagreichste Monate: Juli/Aug. und Dez./Jan.
- Höhenlage ü. NN = 315 - 480 m
- Hauptwindrichtung: Südwest bis Nordwest
- Gesamtlänge aller Wege = 25 km
- Anzahl der jährlich gepflanzten Bäume = ca. 10.000 Stück
Organisation und Besitzverhältnisse

Geschichte des Gemeinschaftswaldes
Aus "Siegerländer Haubergswirtschaft" von Forstdirektor Alfred Becker
Historisch stammt das gemeinschaftliche Eigentum an Grund und Boden aus germanisch-deutschem Volksrecht (im Gegensatz zum römischen Eigentumsrecht)
Aus eher ungeregelten gemeinsamen Nutzungsverhältnissen (Allmenden) entstanden ca. ab dem 11. Jahrhundert Markgenossenschaften mit der Festschreibung von Nutzungsanteilen und Bewirtschaftungsregeln.
Die älteste Zusammenschlussform markgenossenschaftlichen Ursprungs ist der Siegerländer Hauberg
In vielen Regionen kam es zur Auflösung durch:
- Eigentumsübergang an den Landesherren
- Markenauflösungen durch Übergang in sich als staatliche Einrichtung etablierende Dorfgemeinde
- Realteilung (Gemeinheitsteilungsordnung von 1821)
Unterschiedliche Herkunft:
- Hauberge (markgenossenschaftliche Herkunft)
- Jahnschaften (als „Zwangszusammenschlüsse“ zersplitterten Waldbesitzes)
- Konsortenschaften (freiwilliger Erbverzicht im 16./17. Jahrhundert)
- Interessentenforsten (Ablösung von Forstberechtigungen durch Übertragung v. Wald als gemeinschaftliches Eigentum
Weitere Informationen finden Sie im Dokument: Niederwälder.pdf
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