Vorstand
Der Vorstand der Waldgenossenschaft Hauberg Deuz besteht aus 3 Personen: dem Waldvorsteher und dem 1. und 2. Beisitzer. Die Kasse wird vom gewählten Rechnungsführer verwaltet, der jedoch dem Vorstand nicht angehört. Die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder sind unter Kontakt angegeben.
Waldvorsteher Hans-Georg Gieseler
1. Beisitzer Kevin Bziuk
2. Beisitzer Marcus Richter
Aufgaben des Vorstandes
Nach Satzung vom 08. April 1975
Dem Vorstand obliegen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Waldgenossenschaft und alle Geschäfte, die nicht der Genossenschaftsversammlung vorbehalten sind.
Im übrigen hat der Vorstand folgende Aufgaben:
- Führung bzw. Anlage des Lagerbuches
- Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans
- Erstellung des Tätigkeitsberichtes und Rechnungslegung gegenüber der Genossenschaftsversammlung
- Überwachung des Kassen- und Rechnungswesen und Erteilung der Annahme- und Auszahlungsanordnungen
- Überwachung der Dienstführung des Rechners
- Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 3 Abs. 4 des Gemeinschaftswaldgesetzes
Darüber hinaus kümmert sich der Vorstand um:
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Planung Waldbau
- Organisation Holzeinschlag und Rücken
- Holzverkauf
- Aufforstungen
- Jungwuchspflege, Verbißschutz
- Läuterungen
- Astungen
- Durchforstungen
- Betreuung und Überwachung der Brennholzselbstwerber
- Wegebau, Instandsetzung, Freischneiden
- Verpachtungen
- Beantragung von Fördermitteln
- Kompensationskalkung
- Abstimmung mit dem Forstamt
- Forsteinrichtung
- Berufsgenossenschaft
- Haftpflichtversicherung
- Waldbrandversicherung
- Waldbauernverband
- Verkehrssicherungspflicht
- Bauanträge, Baulasten Leitungstrassen RWE, Bahn, Post, Wasserverband
- Belange der Jagd
- Belange Erholungssuchender (Wanderer, Reiter)
- Abstimmung mit den Nachbargenossenschaften
- geschützte Biotope
- PEFC Zertifizierung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Haubergsversammlung
- Betreuung der Eigentümer
- Aktualisierung der Besitzverhältnisse und Flächen
- Schäden durch Wind, Schnee und Schädlinge
- Betreuung von Waldarbeitern und Pflanzkolonnen
- Kundenbetreuung
Die "Satzung der Waldgenossenschaft Hauberg Deuz im Sinne des Gemeinschaftswaldgesetzes NRW vom 08. April 1975" können Sie hier einsehen.